BGV A3

Ihr regionaler Anbieter für DGUV-V3 / BGV-A3 Prüfungen in Baden Württemberg Bayern, Hessen, und Rheinland Pfalz

Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) heißen seit Mai 2014 DGUV Vorschrift 3. Durch die Fusionierung der beiden Spitzenverbände, die Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfall-Versicherungsträgern, wurde das Vorschriften- und Regelwerk dieser Verbände zusammengelegt. Dem zur Folge ergab sich, dass ab 01.05.2014 die BGV A3 in die DGUV Vorschrift 3 umbenannt wurde. Diese Vorschrift gilt für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)h2>

- berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie regelt also die Prüfung von den in Betrieben verwendeten Elektrogeräten sowie für nicht elektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, dies sind unter anderem Arbeiten wie Montagearbeiten oder Bauarbeiten in der Nähe von Freileitungen und Kabelanlagen. Elektrische Betriebsmittel hingegen sind alle Gegenstände, die ganz oder nur teilweise zur Anwendung von elektrischer Energie dienen. Grundsätzlich hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand regelmäßig geprüft werden. Natürlich nur von einer ausgebildeten Elektrofachkraft oder unter Leitung einer solchen, nach den VDE-Bestimmungen unter Einhaltung der elektrotechnischen Regeln, entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Zudem müssen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden, also nach den VDE-Bestimmungen, wie beispielsweise die Beachtung der Herstellerangaben. Sollte mal bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel entdeckt werden, hat der Unternehmer schnellstens dafür zu sorgen, dass der Mangel behoben wird. Unter Umständen muss er auch sicherstellen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel in dem Zustand nicht verwendet wird. Also eine Benutzung dieser verhindert wird. Die Behebung des Mangels darf nur unter Leitung oder Aufsicht einer Elektrofachkraft, sachgerecht und sicher durchgeführt werden. Generell muss der Unternehmer immer dafür sorgen, dass sich seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand befinden und er muss diesen Zustand dauerhaft halten.

Nach erfolgter und bestandener Prüfung wird ein rechtssicheres Prüfprotokoll erstellt.

Dieses Prüfprotokoll sollte aus Gründen des Versicherungsschutzes immer aufbewahrt werden, da diese bei einem Schadensfall verlangt werden. Die Prüffristen für elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist, bei einer normalen Beanspruchung mindestens alle vier Jahre bei ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln. Und mindestens jährlich bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder ohne Tragevorrichtung und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können, beispielsweise ein Serverschrank oder komplette Maschinenanlagen. Ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel ist beispielsweise ein Telefon oder PC. Davon abweichend kann der Unternehmer in eigener Verantwortung selber die Prüffristen festlegen, wenn damit die gleiche Sicherheit erreicht werden kann. So kann in Einzelfällen eine längere Prüffrist festgesetzt werden, wenn die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nur einer geringen Nutzung und Belastung ausgesetzt sind. Bei einer starken Beanspruchung und in einer aggressiven Umgebung werden allerdings auch oft kürzere Prüffristen festgesetzt.

Anfrage


In folgenden Städten und Gemeinden bieten wir die Betriebsmittelprüfung an:

Aalen, Achern, Albstadt, Backnang, Bad Mergentheim, Bad Rappenau, Balingen, Biberach, Bietigheim-Bissingen, Böblingen, Bretten, Bruchsal, Bühl, Calw, Crailsheim, Ditzingen, Donaueschingen, Ehingen, Eislingen, Ellwangen, Emmendingen, Eppingen, Esslingen, Ettlingen, Fellbach, Filderstadt, Freudenstadt, Friedrichshafen, Gaggenau, Geislingen, Giengen, Göppingen, Heidenheim, Herrenberg, Hockenheim, Horb, Kehl, Kirchheim unter Teck, Konstanz, Kornwestheim, Lahr, Leimen, Leinfelden-Echterdingen, Leonberg, Leutkirch, Lörrach, Ludwigsburg, Metzingen, Mosbach, Mössingen, Mühlacker, Nagold, Neckarsulm, Nürtingen, Oberkirch, Offenburg, Öhringen, Ostfildern, Radolfzell, Rastatt, Ravensburg, Remseck, Reutlingen, Rheinfelden, Rheinstetten, Rottenburg, Rottweil, Schorndorf, Schramberg, Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Hall, Schwetzingen, Sindelfingen, Singen, Sinsheim, Stutensee, Tübingen, Tuttlingen, Überlingen, Vaihingen, Villingen-Schwenningen, Waghäusel, Waiblingen, Waldkirch, Waldshut-Tiengen, Wangen, Weil, Weingarten, Weinheim, Weinstadt, Wertheim, Wiesloch, Winnenden, Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Ludwigshafen, Mainz, Neustadt, Pirmasens Speyer, Trier, Worms, Zweibrücken, Andernach, Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Ingelheim, Lahnstein, Mayen,  Neuwied, Alzey, Bad Dürkheim, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bendorf, Adenau, Altenkirchen, Annweiler, Bacharach, Bad Bergzabern, Bad Breisig, Bad Ems, Bad Hönningen, Bad Marienberg, Bad Sobernheim, Baumholder, Bernkastel-Kues, Betzdorf, Birkenfeld, Braubach, Cochem, Dahn, Daun, Deidesheim, Dierdorf, Diez, Edenkoben, Eisenberg, Emmelshausen, Freinsheim, Gau-Algesheim, Gerolstein, Hachenburg, Hagenbach, Herdorf, Hermeskeil, Hillesheim, Höhr-Grenzhausen, Hornbach, Kaisersesch,  Kandel, Kastellaun, Katzenelnbogen, Kaub, Kirchberg, Kirchen, Kirchheimbolanden, Konz, Kusel, Kyllburg, Lambrecht, Landstuhl, Lauterecken, Linz, Manderscheid, Meisenheim, Mendig, Montabaur, Mülheim-Kärlich, Münstermaifeld, Nassau, Nastätten, Neuerburg, Nieder-Olm, Nierstein, Obermoschel, Oberwesel, Oppenheim, Osthofen, Otterberg, Polch, Prüm, Ramstein-Miesenbach, Ransbach-Baumbach, Rennerod, Rheinböllen, Rhens, Rockenhausen, Rodalben, Saarburg, Sankt Goar, Sankt Goarshausen, Schweich, Selters, Simmern/Hunsrück, Speicher, Stromberg, Traben-Trarbach, Ulmen, Unkel, Vallendar, Wachenheim, Weißenthurm, Westerburg, Wirges, Wissen, Wolfstein, Wörrstadt, Zell, Bitburg, Boppard, Germersheim, Grünstadt, Kirn, Remagen, Schifferstadt, Sinzig, Wittlich